Das Programm

Die Stipendiaten erhalten die Möglichkeit, für einen festgelegten Zeitraum in Avelan zu leben. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie aktiv zu einer harmonischen und produktiven Atmosphäre innerhalb der Residency beitragen und so ein inspirierendes Gemeinschaftsgefühl fördern. Die Identität des Individuums soll hier gestärkt und bestehende künstlerische Charakteristika verdichtet werden. Das Programm zielt darauf ab, Kunst und Kultur zu fördern.

Der Aufenthalt

Informationen zum Aufenthalt im Rahmen der LOA Residency

Der Aufenthalt im Rahmen der LOA Residency umfasst in der Regel drei bis vier Wochen. Die genaue Dauer wird individuell abgestimmt. Die Stipendiaten erhalten ein wöchentliches Stipendium in Höhe von 500 €, das nachträglich auf das angegebene Konto überwiesen wird.

An- und Abreise

Die An- und Abreise wird von den Stipendiaten selbstständig organisiert. Nach Einreichung der entsprechenden Quittungen übernehmen wir die Kosten bis zu einem Betrag von 500 €. Eine Abholung vom Flughafen Marseille oder vom Bahnhof Avignon kann von uns zusätzlich organisiert werden.

Mobilität vor Ort

Den Stipendiaten steht vor Ort ein Auto zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Dieses ermöglicht sowohl persönliche Mobilität als auch die Erkundung der Region.

Unterkunft und Infrastruktur

Die Stipendiaten wohnen kostenfrei in Avelan. Sie werden in einem möblierten Zimmer mit eigenem Bad untergebracht.

Darüber hinaus stehen eine voll ausgestattete Küche, verschiedene Aufenthaltsräume sowie großzügige Außenbereiche zur Verfügung, die ideale Bedingungen für kreativen Austausch und gemeinsames Arbeiten schaffen.

Bitte beachten Sie, dass Innenräume nicht für Malerei genutzt werden können.

Verwendung der Stipendienmittel

Die Stipendiengelder sind ausschließlich für das künstlerische Wirken sowie für mit der künstlerischen Tätigkeit verbundene Kosten bestimmt, etwa für Konzeption, Produktion oder Fertigstellung der jeweiligen Projekte.

Die geförderten Künstler*innen verpflichten sich, ihr künstlerisches Schaffen in geeigneter Form öffentlich sichtbar zu machen – beispielsweise durch eine Ausstellung, eine Lesung oder andere Präsentationsformate.

An wen es sich richtet

Das LOA Residency-Stipendium richtet sich an Künstler*innen aus den Bereichen deutschsprachige Literatur und Kunst. Auch Gruppen von Künstler*innen, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten, können sich zusammen für den Aufenthalt bewerben, um in dieser kreativen Umgebung ihre Visionen zu verwirklichen.

Procedere

Die 3. LOA Residency im Frühjahr 2027

Ab 19. Oktober 2026 können sich Autor*innen und Künstler*innen aus dem deutschsprachigen Raum für das Residenz-Stipendium bewerben.

Autor*innen aus den Bereichen Prosa, Lyrik, Theater und Drehbuch

Sie sollten bereits mit eigenen Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten und freischaffend tätig sein. Voraussetzung für die Bewerbung ist mindestens eine selbstständige Publikation (kein Eigenverlag oder Internet). Im Bereich Drehbuch gilt ein verfilmtes, abendfüllendes Drehbuch, im Bereich Theater ein aufgeführtes Bühnenstück als Veröffentlichung.

Künstler*innen

sollten bereits mit eigenen Ausstellungen und Publikationen öffentlich in Erscheinung getreten sein.


Bewerbungsprozess

  1. Bitte teilen Sie uns bis zum 1. Dezember 2026 formlos per E-Mail an eva@loa-residency.com mit, dass Sie sich bewerben möchten.

  2. Senden Sie uns bis zum 3. Januar 2027 Ihre Vita inkl. Kontakt, Arbeitsproben, den ausgefüllten Bewerbungsbogen und ein Motivationsvideo (ca. 1 min) per WeTransfer an eva@loa-residency.com.

  3. Die Bewerbungen werden gesichtet und ausgewählt.

  4. Ausgewählte Bewerber*innen werden Mitte Januar 2027 zu einem Zoom-Call eingeladen, bei dem Einzelheiten geklärt werden. Wer bis zum 22. Januar 2027 keine Einladung zum Zoom-Call erhalten hat, wird nicht zur Residenz eingeladen.

  5. Die Einladung zur Residenz erfolgt bis Ende Januar 2027. Die Entscheidung wird den Kandidat*innen in der Regel per E-Mail mitgeteilt, jedoch nicht begründet.

Bitte beachten Sie: Die Durchführung der Residenz steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung und der Durchführbarkeit.